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Arzthaftungsrecht – unsere Weiterbildung

Im Fachgebiet Arzthaftungsrecht bilden wir Personal weiter, das in Regressabteilungen tätig ist.

Adressaten sind gesetzliche und private Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften sowie Unfallkassen. Im Zentrum steht die regelmäßige Präsentation und Analyse der aktuellen oberstgerichtlichen Rechtsprechung.

Die fallbezogene Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, vermittelt praxisbezogen neueste Erkenntnisse auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts und vertieft vorhandene Kenntnisse.

In regelmäßigen Abständen präsentieren wir jeweils die

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Oberlandesgerichte
auf dem Gebiet Arzthaftungsrecht
 

Die Adressaten der Seminare zur Rechtsprechung Arzthaftungsrecht

Die Seminare richten sich an Mitarbeiter in den Regressbereichen

  • ++ gesetzlicher und privater Krankenversicherungen
  • ++ der Berufsgenossenschaften und
  • ++ der Unfallkassen

Sie eignen sich sowohl für Anfänger als auch für erfahrene Mitarbeiter. Es gilt das Prinzip: Aus der Praxis für die Praxis. Die Vermittlung der neuesten Rechtsprechung verbessert die Verhandlungspositionen der Regressmitarbeiter, erhöht deutlich die Chancen außergerichtlicher Regulierungen und erleichtert in gerichtlichen Streitfällen die Prozessführung.

Die Referenten

Als Referenten treten ausschließlich Rechtsanwälte auf, die seit Jahren in Arzthaftungsfällen gesetzliche und private Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften sowie Unfallkassen außergerichtlich und gerichtlich vertreten.

 Der Veranstaltungsort

Die Seminare finden in Berlin statt. Üblicherweise nutzen wir das Tagungszentrum des Hotels Aquino in der Nähe des Berliner Hauptbahnhofs.

Wir gehen im Arzthaftungsrecht den Dingen auf den Grund!